Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Kratiste BV

Version 21. Dezember 2022

 

Artikel 1: Definitionen

Unter den nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen versteht man unter:

  1. Kratiste BV: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kratiste BV.
  2. Opdrachtgever: de natuurlijke (natürliche) oder rechtspersoon (juristische Person), die goederen (Waren) von Kratiste BV koopt (kauft) und/oder an
    Kratiste BV hat den Auftrag erteilt, Waren oder Dienstleistungen zu liefern.
  3. Auftrag oder Vereinbarung: jede Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Kratiste BV, betreffend Kauf und Verkauf von Sachen und Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen: die vorliegenden, von Kratiste BV verwendeten allgemeinen Verkaufs- und
    Lieferbedingungen.

 

Artikel 2 Anwendbarkeit

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebotsanfragen, Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen betreffend den Verkauf von Sachen, Waren und Dienstleistungen durch Kratiste BV, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
  2. Kratiste BV lehnt die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ab
    eindücklich von der Hand.

 

Artikel 3 Angebote, Angebote, Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote, Einführungen und Preisangaben von Kratiste BV sind völlig unverbindlich.
  2. Soweit keine abweichende Annahmefrist genannt wird, verfallen Angebote und Preisangaben nach 30 Tagen.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, sind die angegebenen Preise:

– basierend auf den für die Ausführung der Vereinbarung und die Auftragsbestätigung relevanten tatsächlichen Daten;

– basierend auf rechtzeitiger Erteilung der erforderlichen Informationen durch den Auftraggeber an Kratiste BV;

– basierend auf dem während der Auftragsbestätigung geltenden Niveau von Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozial- und Staatsabgaben, Verpackungs- und sonstigen Kosten;

–   inklusive der Kosten für Entladen und Aufstellen vor Ort sowie Versicherung;

–   ausschließlich Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und andere Steuern, Abgaben und Gebühren, sowie alle im Rahmen des Vertrages entstehenden Kosten, einschließlich Transport-, Reise- und Unterbringungs-, Versand- und Verwaltungskosten;

–   in Euro angeben, eventuelle Wechselkursänderungen werden weiterberechnet;

– exklusive Verpackung.

  1. Angebote, Offerten und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
  2. Ein zusammengeschriebenes Angebot verpflichtet Kratiste BV nicht, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.
  3. Wenn die Annahme (auch in untergeordneten Punkten) vom unverbindlichenAngebot, vom Angebot oder vom Kostenvoranschlag abweicht, so ist Kratiste BV nicht daran gebunden. Die Vereinbarung kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Kratiste BV gibt etwas anderes an.
  4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Kratiste BV ihr Angebot schriftlich festgehalten hat und der Auftraggeber es annimmt, ohne dass die Annahme des Angebots abweicht. Wenn das Angebot nicht schriftlich erfolgte, kommt der Vertrag mit dem Auftraggeber erst zustande, wenn Kratiste BV dem Auftraggeber die Zustandekunft und den Inhalt des Vertrags schriftlich mittels einer Auftragsbestätigung bestätigt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem unverzüglich schriftlich.
  5. Door de namens Opdrachtgever verstrekte documentatie binden Kratiste BV slechts voor zover in haar aanbod expliciet naar gegevens uit deze documentatie wordt verwezen.
  6. Alle Kosten, die sich aus Ergänzungen und/oder Änderungen eines Auftrags durch oder im Namen des Auftraggebers ergeben, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

 

Artikel 4 Ausführungsfristen, Ausführung und Änderung des Vertrags, Preiserhöhung

  1. Aangegeven en overeengekomen levertijden en andere tijden worden door Kratiste BV bij benadering vastgesteld en gelden nimmer als fatale termijn.
  2. Der Auftraggeber stimmt unwiderruflich zu, dass Kratiste BV Dritte beauftragt hat und beauftragen kann, auf eigene Kosten oder – in Absprache – auf Kosten des Auftraggebers und unter eigenem Namen oder im Namen des Auftraggebers, um Produkte oder Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieses Dritten zu liefern. Kratiste BV haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen eines Dritten.
  3. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Indien door Kratiste BV of door Kratiste BV ingeschakelde derden in het kader van de opdracht werkzaamheden worden verricht op locatie van Opdrachtgever of een door Opdrachtgever aangewezen locatie, draagt Opdrachtgever kosteloos zorg voor de door die medewerkers in redelijkheid gewenste faciliteiten.
  5. Kratiste BV ist berechtigt, die Vereinbarung in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat zu fakturieren.
  6. Sollte die Vereinbarung in Phasen ausgeführt werden, kann Kratiste BV die Ausführung der Teile, die zu einer weiteren Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt und die damit verbundene Rechnung bezahlt hat.
  7. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Daten, die Kratiste BV als notwendig angibt oder die der Auftraggeber vernünftigerweise als notwendig für die Ausführung des Vertrages verstehen sollte, Kratiste BV rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden diese Daten Kratiste BV nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Kratiste BV berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder die sich aus der Verzögerung ergebenden Mehrkosten nach den dann geltenden üblichen Sätzen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Ausführungsfrist beginnt nicht eher, als nachdem der Auftraggeber die Daten Kratiste BV zur Verfügung gestellt hat. Kratiste BV haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Kratiste BV von dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten falschen und/oder unvollständigen Daten ausgegangen ist.
  8. Eine Änderung der Vereinbarung kann ausschließlich schriftlich vereinbart werden. Sofern Parteien eine bestimmte Änderung der Vereinbarung vereinbart haben, wird Kratiste BV die Änderung schriftlich bestätigen. Aus dieser Bestätigung gehen mindestens die inhaltlichen, finanziellen und zeitlichen Konsequenzen der Änderung hervor.
  9. Sofern die Parteien sich inhaltlich über die gewünschte Änderung der Vereinbarung einig sind, aber die Schriftform des vorstehenden Absatzes nicht eingehalten wurde und Kratiste BV mit Wissen des Auftraggebers die Vereinbarung in geänderter Form erfüllt, dann gilt, vorbehaltlich des vom Auftraggeber zu erbringenden Gegenbeweises, die Rechnung oder die Rechnungen von Kratiste BV als die richtige Wiedergabe des Inhalts und Umfangs der geänderten Vereinbarung.
  10. Sollte eine Änderung der Vereinbarung vereinbart worden sein, hat der Auftraggeber die damit verbundenen und von Kratiste BV vernünftigerweise zu bestimmenden Kosten infolge der Änderung an diese zu erstatten. Hierbei kann unter anderem an die Selbstkosten von bereits eingekauften Materialien oder Arbeitskräften, Preisänderungen von Zuleitungen oder Stornierungskosten infolge der Stornierung von Zuleitungen, die ursprünglich für die Erfüllung der unveränderten Vereinbarung notwendig waren, gedacht werden.
  11. Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber Kratiste BV nicht nachkommen, so haftet der Auftraggeber für sämtliche Schäden, die Kratiste BV dadurch direkt oder indirekt entstehen.
  12. Sollte Kratiste BV mit dem Auftraggeber eine feste Gebühr oder einen Festpreis vereinbart haben, so ist Kratiste BV dennoch jederzeit berechtigt, diese Gebühr oder diesen Preis zu erhöhen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall berechtigt ist, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen, wenn die Preiserhöhung aus einer gesetzlichen oder behördlichen Befugnis oder Verpflichtung resultiert oder ihren Grund in einem Anstieg der Preise von Rohstoffen, Löhnen usw. oder aus anderen Gründen hat, die bei Abschluss des Vertrages nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren.
  13. Wenn der Preisanstieg – sofern er nicht auf eine Vertragsänderung zurückzuführen ist – mehr als 10% beträgt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss eintritt, ist ausschließlich der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen, es sei denn, Kratiste BV ist zu diesem Zeitpunkt dennoch bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich vereinbarten Betrags zu erfüllen.

 

 

Artikel 5 Transport, Risikoübergang und Lieferung

  1. Kratiste BV ist berechtigt, die Transportart zu wählen, wobei Behinderungen oder vorübergehende Verhinderungen der gewählten Transportart Kratiste BV nicht verpflichten, eine andere Transportart zu wählen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Kratiste BV ist berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), welche Kratiste BV dem Auftraggeber separat in Rechnung stellen kann.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, gehen die Kosten für Transport und Versicherung bei Lieferung innerhalb der Niederlande zu Lasten des Auftraggebers
  4. Bei Lieferung außerhalb der Niederlande erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, die Lieferung ab Werk Kratiste BV.
  5. Bei Versand innerhalb der Niederlande geht das Risiko bezüglich des Gelieferten auf den Auftraggeber über, sobald es dem Auftraggeber zur Verfügung steht.
  6. Bei Lieferung außerhalb der Niederlande wird das Risiko bezüglich des Gelieferten gemäß den von den Parteien vereinbarten Bestimmungen der Incoterms geregelt.
  7. Indien Kratiste BV zaken ten behoeve van Opdrachtgever heeft afgescheiden van haar overige voorraadartikelen maar nog niet heeft geleverd om wat voor reden ook, of indien Kratiste BV zaken van Opdrachtgever en ten behoeve van Opdrachtgever onder zich houdt, is het risico van verlies, diefstal, beschadiging, tenietgaan of achteruitgang voor rekening van Opdrachtgever tenzij het bewuste risico zich verwezenlijkt heeft als gevolg van opzet of grove nalatigheid van Kratiste BV.
  8. Der Lieferzeitpunkt ist im Falle einer Lieferung innerhalb der Niederlande der Zeitpunkt, an dem die zu liefernden Waren an dem vereinbarten Ort ausgeladen oder entladen werden. Der Lieferzeitpunkt ist im Falle einer Lieferung außerhalb der Niederlande der Zeitpunkt, an dem Kratiste BV alle Verpflichtungen gemäß den von den Parteien vereinbarten Bestimmungen der Incoterms erfüllt hat.
  9. Der Auftraggeber hat eventuelle Fehlmengen, Mängel und Beschädigungen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich direkt an Kratiste BV zu melden, andernfalls gelten die Waren als vom Auftraggeber in gutem Zustand, vollständig und ohne Schäden oder Mängel erhalten.
  10. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine von Kratiste BV angebotene Lieferung nicht annimmt oder erklärt, diese nicht anzunehmen, ist Kratiste BV dennoch berechtigt, die betreffenden Waren ohne Inverzugsetzung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bei Kratiste BV oder Dritten einzulagern und Zahlung zu verlangen.
    Der Bericht des Spediteurs, der die Annahmeverweigerung durch den Auftraggeber enthält, gilt als vollständiger Beweis für Angebot und Lieferung. Zum Zeitpunkt des Angebots gehen alle Risiken auf den Auftraggeber über.
  11. Im Fall, dass der Auftraggeber die Waren nach der in einer Mahnung genannten angemessenen Frist nicht abnimmt, hat Kratiste BV das Recht, die Waren an Dritte zu verkaufen. In diesem Fall wird der Nettoerlös von dem, was der Auftraggeber Kratiste BV schuldet, abgezogen.

 

Artikel 6 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung der Vereinbarung

  1. Kratiste BV ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit ihr nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.
  2. Des Weiteren ist Kratiste BV berechtigt, den Vertrag aufzulösen, falls Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder falls anderweitig Umstände eintreten, die eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages von Kratiste BV nicht mehr verlangt werden kann.
  3. Sollte die Vereinbarung aufgelöst werden, sind die Forderungen von Kratiste BV gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
  4. Sollte Indien Kratiste BV zur Aussetzung oder Auflösung übergehen, ist sie in keiner Weise verpflichtet, daraus entstehende Schäden und Kosten zu ersetzen.
  5. Falls die Auflösung dem Auftraggeber zuzurechnen ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Kratiste BV den dadurch direkt und indirekt entstandenen oder noch entstehenden Schaden zu ersetzen.
  6. Sollte der Auftraggeber bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber in Verzug geraten und dies die Auflösung des Vertrages rechtfertigen, so ist Kratiste BV berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung aufzulösen, während der Auftraggeber zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
  7. Im Falle der Liquidation, des Antrags auf Zahlungsaufschub oder Insolvenz, der Pfändung – falls und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird –, der Schuldenregulierung oder einer anderen Umstand, aufgrund dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, ist Kratiste BV berechtigt, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne jegliche Verpflichtung ihrerseits zur Zahlung einer Entschädigung oder Schadensersatzes. Die Forderungen von Kratiste BV gegenüber dem Auftraggeber sind in diesem Fall sofort fällig.
  8. Wenn der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen, dann sind die bereits von oder für Kratiste BV ausgeführten Arbeiten und die dafür bestellten oder vorbereiteten Sachen, zuzüglich der eventuellen Transport- und Lieferkosten und der für die Ausführung des Vertrages reservierten Arbeitszeit, vollständig vom Auftraggeber zu tragen.
  9. Wenn ein Vertrag über die Lieferung von Waren geschlossen wird, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diesen zu stornieren. Wenn Kratiste BV jedoch einer Stornierung zustimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten vereinbarten Preis zuzüglich der von Kratiste BV zusätzlich angefallenen Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber hat in keinem Fall Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des Preises, weder wegen Kosteneinsparungen von Kratiste BV, noch wegen Schadensminderung durch Kratiste BV durch Verkauf der Ware an Dritte oder aus anderen Gründen.
  10. Falls ein Dienstleistungsvertrag vorliegt, sei es für die Erbringung von Arbeiten, Beratung oder die Ausarbeitung von Plänen, ist der Auftraggeber, falls der Auftrag von ihm gekündigt wird, bevor er von Kratiste BV vollständig abgeschlossen ist oder die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist, abweichend von Artikel 7:411 BW Absätze 1 und 2 stets das volle Entgelt schuldig, als ob der Auftrag abgeschlossen wäre oder die vereinbarte Laufzeit abgelaufen wäre. Das volle Entgelt wird in einem solchen Fall niemals durch Einsparungen gemindert.

 

Artikel 7 Höhere Gewalt

  1. Kratiste BV ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird.
  2. Unter höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Vereinbarung durch Kratiste BV verhindern und die Kratiste BV nicht zuzurechnen sind, und unter denen auf jeden Fall zu verstehen sind: (i) Maßnahmen einer inländischen, ausländischen, übernationalen oder internationalen Behörde, ((ii) Störungen der Stromversorgung, der Kommunikationsverbindungen oder anderer Geräte oder Software von Kratiste BV, (iii) Ausfälle des Internets, von Dienstanbietern, Computernetzwerken oder Telekommunikationsdiensten, (iv) Krieg, internationale Konflikte, gewaltsame oder bewaffnete Konflikte, (v) Arbeitsbelegung, Streiks, Arbeitsunruhen und Arbeitsunfähigkeit bei Dritten oder eigenen Mitarbeitern, (vi) Boykottaktionen, (vii) allgemeine Transportprobleme, (viii) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter, deren persönliche Anstrengung im Zusammenhang mit der Erfüllung der Vereinbarung erforderlich ist, (ix) höhere Gewalt von Lieferanten von Kratiste BV, (ii) die mangelhafte Erfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die von Auftraggeber an Kratiste BV vorgeschrieben wurden, (x) mangelhafte Sachen, Geräte, Software oder Materialien von Dritten, deren Nutzung von Auftraggeber an Kratiste BV vorgeschrieben wurde, (xi) Terroranschläge oder Besetzungen, (xii) Epidemien und Pandemien, (xiii) Finanzkrisen, (xiv) das Nichtfunktionieren des Zahlungsnetzwerks der betroffenen Banken. Wenn ein solcher Umstand eintritt, wird Kratiste BV die Maßnahmen ergreifen, die von ihr vernünftigerweise verlangt werden können, um den Schaden des Auftraggebers zu begrenzen.
  3. Während höherer Gewalt werden die Lieferverpflichtungen und andere Verpflichtungen von Kratiste BV ausgesetzt. Dauert dieser Zeitraum länger als 2 Monate, so ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne Verpflichtung zur Entschädigung des Schadens an die andere Partei.
  4. Soweit Kratiste BV zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Gewalt ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise nachgekommen ist oder nachkommen kann und dem ohnehin nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, ist Kratiste BV berechtigt, den bereits nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als ob es sich um einen gesonderten Vertrag handelte.

 

Artikel 8 Zahlung, Inkassokosten und Sicherheit

  1. Auftraggeber muss die Rechnungen von Kratiste BV spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum durch Einzahlung oder Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bank- oder Postscheckkonto bezahlen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Der auf den Kontoauszügen von Kratiste BV angegebene Valutadatum gilt als Zahlungstag. Kratiste BV ist berechtigt, periodisch zu fakturieren.
  2. Der Auftraggeber hat die Rechnungen von Kratiste BV gemäß dem ersten Absatz zu begleichen, ohne sich auf ein Zurückbehaltungsrecht zu berufen und ohne sich auf Aufrechnung oder Skonto zu berufen.
  3. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Auftraggeber ab dem Tag, an dem diese Frist abgelaufen ist, im Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung seitens Kratiste BV bedarf.
  4. Von Auftraggeber geleistete Zahlungen dienen stets zur Tilgung aller geschuldeten Kosten und anschließend aller geschuldeten Zinsen in der Reihenfolge der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber bei seiner Zahlung vermerkt, dass sich die Erfüllung auf eine Rechnung eines späteren Datums bezieht.
  5. Im Falle von Nichterfüllung oder nicht fristgerechter Erfüllung einer dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtung gegenüber Kratiste BV; Tod; dauerhafte Arbeitsunfähigkeit; im Falle der Beantragung von Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft für den Auftraggeber; (ein Antrag auf) Zahlungseinstellung, Insolvenz und/oder Schuldenbereinigung; eine außergerichtliche Einigung; Pfändung zu Lasten des Auftraggebers; vollständige oder teilweise Übertragung und/oder Einstellung des Unternehmens des Auftraggebers; Fusion, Teilung und Auflösung des Auftraggebers; Übertragung der Kontrolle über den Auftraggeber, dessen
    Geschäftstätigkeit und/oder erkennbar verminderte Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, wird Kratiste BV berechtigt sein, alle noch laufenden Verträge oder Teile davon, die zu diesem Zeitpunkt noch ausgeführt werden müssen, mittels einer außergerichtlichen Erklärung zu kündigen, ohne dass eine gerichtliche Intervention erforderlich ist und unbeschadet ihres Rechts, Schadensersatz zu fordern.
  6. In den in het vorige lid bedoelde situaties is elke vordering die Kratiste BV op Opdrachtgever mocht hebben, direct en volledig opeisbaar. Eventuele aan de Opdrachtgever verstrekte gebruiksrechten, bijvoorbeeld in die gevallen waarin Kratiste BV zich de intellectuele eigendom op adviezen, plannen, tekeningen of modellen krachtens deze voorwaarden of anderszins heeft voorbehouden, eindigen onmiddellijk en van rechtswege.
  7. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten von Kratiste BV im Zusammenhang mit der Eintreibung der Kratiste BV geschuldeten und nicht fristgerecht gezahlten Beträge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die gerichtlichen Kosten werden auf die tatsächlich von Kratiste BV entstandenen Prozesskosten festgesetzt. Zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die auf 15 % des geschuldeten Betrags mit einem Mindestbetrag von 250 EUR festgesetzt wird, auch wenn nur eine oder mehrere Mahnungen zur Erlangung der Zahlung
    außergerichtliche Kosten die buiten de rechtbank zijn opgelopen, en tenzij de werkelijke buitengerechtelijke kosten een hoger bedrag uitmaken, in welk geval men gehouden is de werkelijke kosten te voldoen.
  8. Kratiste BV ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages mit dem Auftraggeber, vor (weiterer) Leistung, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung und/oder eine Sicherheit zu fordern, dass sowohl die Zahlungsverpflichtungen als auch die sonstigen Verpflichtungen erfüllt werden.

Artikel 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an allen gelieferten oder zu liefernden Waren verbleibt bei Kratiste BV und geht erst über, wenn der Auftraggeber den dafür geschuldeten Preis und eventuell anfallende Kosten, Bußgelder, Zinsen und Schadensersatzbeträge, sowie die geschuldeten Preise und eventuell anfallenden Kosten, Bußgelder, Zinsen und Schadensersatzbeträge aus anderen Verträgen zwischen Kratiste BV und dem Auftraggeber beglichen hat. Bis dahin kann Kratiste BV die Waren an Dritte verkaufen, in welchem Fall der Nettoerlös auf die von Kratiste BV insgesamt geschuldeten Beträge angerechnet wird.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verkaufen oder zu verwenden. Es können jedoch keine Sicherungsrechte an diesen Waren eingeräumt werden, und der Auftraggeber darf keine Handlungen vornehmen, die dazu führen würden, dass diese Waren Bestandteil anderer Waren werden. Sofern Waren weiterverkauft werden, für die noch ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Kratiste B.V. besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentum daran selbst vorzubehalten und auf erste Aufforderung von Kratiste B.V. alle Forderungen gegenüber seinem Schuldner in Höhe des an Kratiste B.V. geschuldeten Betrags an Kratiste B.V. abzutreten.
  3. Falls die Waren unter Eigentumsvorbehalt nicht beim Auftraggeber, sondern bei einem Dritten gelagert werden, wird der Auftraggeber diesen Dritten über den Eigentumsvorbehalt in Kenntnis setzen und dem Dritten mitteilen, dass er diese insoweit für Kratiste BV aufbewahrt, ohne dass daraus irgendeine Verpflichtung von Kratiste BV zur Zahlung von Lagerkosten oder anderen Kosten entsteht.
  4. Der Auftraggeber hat stets alles zu tun, was von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Kratiste BV zu sichern. Wenn Dritte Pfändungen auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gut vornehmen oder Rechte darauf begründen oder geltend machen wollen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Kratiste BV unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gut gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erste Aufforderung hin Kratiste BV zur Einsichtnahme vorzulegen. Bei einer eventuellen Auszahlung der Versicherung hat Kratiste BV Anspruch auf diese Gelder. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber Kratiste BV im Voraus, bei allem mitzuwirken, was in diesem Rahmen erforderlich oder wünschenswert (erscheinen) sollte.
  5. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kratiste BV in Verzug geraten oder sollte Kratiste BV begründeten Anlass zur Sorge haben, dass der Auftraggeber mit diesen Verpflichtungen in Verzug geraten wird, ist Kratiste BV berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne Mahnung zurückzunehmen. Der Auftraggeber ermächtigt Kratiste BV bereits jetzt unwiderruflich, die Stelle zu betreten, an der sich diese Waren befinden, und diese Waren auch tatsächlich zurückzunehmen. Nach der Rücknahme wird der Auftraggeber mit dem Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein kann als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten, die mit der Rücknahme verbunden sind.

 

Artikel 10 Garantien, Untersuchung und Reklamationen, Verjährungsfrist

  1. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Waren, die für den Gebrauch innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei Gebrauch außerhalb der Niederlande hat der Auftraggeber selbst zu prüfen, ob deren Gebrauch für den dortigen Einsatz geeignet ist und den daran gestellten Bedingungen entspricht. Kratiste BV kann in diesem Fall andere Garantie- und andere Bedingungen für die zu liefernden Waren oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
  2. Unter Berücksichtigung der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt Kratiste BV ausschließlich, dass die gelieferte Ware, mit Ausnahme von Verbrauchsartikeln, zum Zeitpunkt der Lieferung den Produktspezifikationen entspricht und die Eigenschaften besitzt, die Kratiste BV dem Auftraggeber schriftlich vor oder bei Abschluss des Vertrages bestätigt hat.
  3. Die in Absatz 2 dieses Artikels genannte Garantie gilt ab Lieferung, es sei denn, die Natur des Gelieferten lässt etwas anderes erkennen oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Betrifft die von Kratiste BV gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache, so ist die Garantie auf die von dem Hersteller der Sache dafür gewährte Garantie beschränkt, sofern nicht anders angegeben. Die Garantie von Kratiste BV reicht niemals weiter als die Garantie, die der Lieferant, Hersteller oder Importeur Kratiste BV gewährt.
  4. Jede Form der Garantie erlischt, wenn ein Mangel entstanden ist, der aus unsachgemäßer oder unangemessener Verwendung, unsachgemäßer Lagerung oder Wartung durch den Auftraggeber und/oder durch Dritte resultiert oder daraus hervorgeht, oder wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Kratiste BV Änderungen an der Sache vorgenommen haben oder versucht haben vorzunehmen, andere Dinge daran befestigt wurden, die nicht daran befestigt werden sollten, oder wenn diese auf eine andere als die vorgeschriebene Weise verarbeitet oder modifiziert wurden. Der Auftraggeber hat ebenfalls keinen Anspruch auf Garantie, wenn der Mangel durch Umstände entstanden ist, die Kratiste BV nicht beeinflussen kann, einschließlich Wetterbedingungen (wie z. B. aber nicht ausschließlich, extremer Regenfall oder Temperaturen) usw., es sei denn, Widerstand dagegen ist eine vereinbarte Spezifikation und/oder Anforderung. Der Auftraggeber kann keine Reklamationen bezüglich von ihm verarbeiteter oder modifizierter Waren einreichen.
  5. De opdrachtgever dient bij elke levering of uitvoering van werkzaamheden binnen 24 uur na ontvangst of uitvoering te controleren, of deze aan de overeenkomst beantwoordt. Eventuele zichtbare gebreken dienen binnen twee weken na levering schriftelijk aan Kratiste BV te worden gemeld. Eventuele niet-zichtbare gebreken dienen terstond, doch in ieder geval uiterlijk binnen veertien dagen, nadat van een dergelijk gebrek is gebleken of redelijkerwijs had moeten zijn gebleken, zo gedetailleerd mogelijk schriftelijk aan Kratiste BV te worden gemeld. Tevens dient opdrachtgever te vermelden wanneer en hoe het gebrek is geconstateerd. Opdrachtgever dient Kratiste BV in de gelegenheid te stellen een klacht te (doen) onderzoeken. Bij niet-tijdige of ondeugdelijke indiening van een reclame verliest opdrachtgever haar recht op reclame.
  6. Wenn der Auftraggeber rechtzeitig reklamiert, hemmt dies seine Zahlungsverpflichtung gegenüber Kratiste BV nicht. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall auch zur Abnahme und Bezahlung der übrigen bestellten Waren und dessen, was der Auftraggeber mit Kratiste BV vereinbart hat, verpflichtet.
  7. Wenn ein Mangel verspätet gemeldet wird, dann hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung, Ersatz oder Entschädigung.
  8. Wenn feststeht, dass eine Sache mangelhaft ist und der Kunde dies fristgerecht reklamiert hat, wird Kratiste BV nach Wahl von Kratiste BV die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Rückerhalt oder, falls dies nicht möglich ist, nach schriftlicher Mitteilung des Mangels durch den Kunden, ersetzen oder reparieren bzw. dem Kunden eine Ersatzentschädigung zahlen. Im Falle eines Ersatzes, einer Reparatur oder einer Entschädigung ist der Kunde verpflichtet, die zu ersetzende oder zu reparierende Sache auf eigene Kosten und Gefahr an Kratiste BV zurückzusenden, es sei denn, Kratiste BV gibt etwas anderes an. Die reparierte oder die Ersatzsache kann vom Kunden vom Standort von Kratiste BV in den Niederlanden abgeholt werden.
  9. Falls sich herausstellt, dass eine Beschwerde wegen eines Mangels unbegründet ist, gehen die Kosten für die Feststellung desselben, einschließlich der Untersuchung, vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Nach Ablauf der Garantiefrist gehen alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, zu Lasten des Auftraggebers.
  11. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwände gegen Kratiste BV und die von Kratiste BV bei der Ausführung einer Vereinbarung herangezogenen Dritten 12 Monate.

 

Artikel 11 Haftung

  1. Kratiste BV haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass Kratiste BV von falschen und/oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers oder im Namen des Auftraggebers ausgegangen ist.
  2. Die Haftung von Kratiste BV ist in jedem Fall stets begrenzt auf den Betrag der Auszahlung ihres Versicherers in dem jeweiligen Fall.
  3. Aus welchem Grund auch immer, keine Leistung aus der Haftpflichtversicherung
    erfüllt, dann ist die Haftung von Kratiste BV, soweit Kratiste BV für jegliche Schäden haftbar sein sollte, begrenzt auf maximal den Rechnungsbetrag des Auftrags, exklusive Mehrwertsteuer, oder auf den Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht, und insgesamt begrenzt auf maximal 25.000 €.
  4. Kratiste BV haftet ausschließlich für direkte Schäden, die eine direkte und unmittelbare Folge des Handelns bzw. Unterlassens von Kratiste BV sind. Unter direkten Schäden sind ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens zu verstehen, soweit die Feststellung sich auf Schäden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die etwaigen angemessenen Kosten, die zur Herstellung der mangelhaften Leistung von Kratiste BV gegenüber der Vereinbarung entstehen, soweit diese Kratiste BV zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden entstehen, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen geführt haben. Kratiste BV haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, verpassten Einsparungen und Schäden durch Betriebsstockungen, Schäden infolge von Ansprüchen Dritter gegenüber dem Auftraggeber.
  5. Der Auftraggeber hat Kratiste BV von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden auf Seiten von Kratiste Bv und Dritten gehen voll zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
  6. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kratiste BV oder ihren leitenden Untergebenen zurückzuführen ist.
  7. Kratiste BV haftet nicht für Schäden an Dritten, die durch Verletzung von
    Patente, Urheberrechte und/oder andere gewerbliche und geistige Eigentumsrechte durch die Nutzung von Zeichnungen, Materialien oder Teilen oder durch die Anwendung von Verfahren, die Kratiste BV vom Auftraggeber oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt oder vorgeschrieben wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kratiste BV bedingungslos von diesen Ansprüchen freizustellen.

 

Artikel 12 Geistiges Eigentum

  1. Alle Rechte des Geistigen Eigentums (‘GE’), an dem von Kratiste BV an den Auftraggeber gelieferten, entwickelten oder zur Verfügung gestellten – einschließlich Dokumentation, Erfindungen, Ideen, Software, ICs, Datenbanken, Diagramme, Geräte, Muster, Schaltkreise, Methoden, Aufstellungen, Installationen, Lösungen, Analysen, Entwürfe, Berichte, Angebote – gehören ausschliesslich Kratiste BV oder ihren Lizenzgebern oder Zulieferern.
  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber im Zusammenhang mit den vereinbarten Lieferungen ausschließlich die ewigen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte für die spezifische Anwendung, für die die Lieferung bestimmt war, und nur für die Nutzung in dem Land, in dem die Lieferung gemäß Vereinbarung stattfinden sollte.
  3. Die im vorherigen Absatz genannten Nutzungsrechte gehen zunächst auf die Auftraggeberin über, sobald die Auftraggeberin alle ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung gegenüber Kratiste BV erfüllt hat.

 

Artikel 13 Geltendes Recht und Streitigkeiten

  1. Für alle Angebote, Angebote und Kostenvoranschläge, Verträge und deren Ausführung oder alle anderen Rechtsbeziehungen, an denen Kratiste BV beteiligt ist und auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, gilt ausschließlich niederländisches Recht, auch wenn diese ganz oder teilweise im Ausland ausgeführt werden oder die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Bei Streitigkeiten, die entstehen, ist jede der Parteien berechtigt, diese dem zuständigen Richter im Bezirk Utrecht vorzulegen, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

 

Artikel 14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Kratiste BV darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung ändern. Die geänderten Bedingungen gelten für alle nachfolgenden Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung oder Bekanntwerden der geänderten Bedingungen beim Auftraggeber widersprochen hat.
  2. Indien Kratiste BV zich in enig geval niet op enige bepaling van de algemene voorwaarden
    beroept, dan wel daarvan afwijkt, brengt dit niet met zich mee dat zij zich in de volgende gevallen niet meer op deze algemene voorwaarden zal kunnen beroepen.
  3. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für deren Auslegung stets maßgeblich.